Bankvertrags- und Anlegerschutzrecht

In seiner Vorlesung zu den Themenkomplexen Bankvertragsrecht, Anlegerschutz und Prospekthaftung gibt Herr Dr. Ellenberger einen Überblick über die praktische Arbeit des XI. Zivilsenats. Gleichzeitig liefert er eine Vertiefung einiger Aspekte des Kapitalmarktrechts.

Die Vorlesung beginnt mit den Grundlagen des Kapitalanlagerechts mit besonderer Schwerpunktsetzung auf Informationspflichten und der korrespondierenden zivilrechtlichen Haftung. Dabei wird die Unterscheidung von Aufklärungs- und Beratungspflichten herausgearbeitet. Dies geschieht insbesondere am Beispiel der – auch für die Vorlesung Kapitalmarktrecht relevanten – zivilrechtlichen oder bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung, deren Voraussetzungen detailliert dargestellt werden.
Im zweiten Teil geht es speziell um Voraussetzungen und Umfang dieser Haftung. Dabei wird auch auf die für das allgemeine Zivilrecht relevante Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens eingegangen.
Im dritten Teil wird – unter Rückgriff auf die bis dahin vermittelten Grundlagen – der Pflichtenkanon und Haftungsfragen speziell bei der Finanzierung von Kapitalanlagen näher erörtert.
Der vierte Teil widmet sich der persönlichen Haftung von Vorständen für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen. Auch hier wird ein wichtiger Bereich der Vorlesung Kapitalmarktrecht näher beleuchtet.

Der zweite große Block der Vorlesung umfasst einen Überblick über wesentliche Grundlagen des Bankvertragsrechts. Darunter fällt insbesondere das Zahlungsverkehrsrecht der neuen §§ 675c ff. BGB, aber auch die genaue dogmatische Einordnung von Instituten des Zahlungsverkehrs wie der Überweisung oder der Lastschrift. Das gesamte Bankvertragsrecht ermöglicht eine spezifische Schulung allgemeiner zivilrechtlicher Kenntnisse.