Schwerpunktexamen

Das Schwerpunktexamen besteht aus zwei Klausuren zu jeweils 3 Stunden. Eine dieser beiden Klausuren entfällt auf den Teilschwerpunkt Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht; die zweite Klausur entsprechend auf den gewählten zweiten Schwerpunktbereich.

Die Klausur im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht setzt den Stoff voraus, der in den Vorlesungen Kapitalgesellschaftsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht und Kapitalmarkt- und Übernahmerecht gelehrt und in der Übung vertieft wurde. Die Zusatzveranstaltungen sind dabei keine Voraussetzung, helfen aber dabei, einen besseren Gesamtblick für die Probleme im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zu gewinnen und können – auch an den Stellen, an denen sie vertiefte Kenntnisse zum Pflichtstoff vermitteln – gewinnbringend sein.

Die Klausuren zum Schwerpunktexamen finden jeweils zweimal im Jahr statt (Anfang März und Anfang September). Für die genauen Termine wird auf die Seite des Studienbüros Jura verwiesen <Link>.

Etwa zwei bis drei Monate nach den Klausuren findet die mündlichen Prüfung statt. Bei dieser entfallen auf jeden Kandidaten 10 Minuten Prüfungszeit pro Teilschwerpunkt, dementsprechend also 10 Minuten auf das Fach Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.