Studienverlauf

Teilsäule Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht nach der Schwerpunktbereichsordnung Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

1. Gegenstand

Die Teilsäule umfasst die drei Fächer Kapitalgesellschaftsrecht, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie Kapitalmarkt- und Übernahmerecht.

Sie weist besondere Bezüge zur Unternehmenspraxis und zu den Wirtschaftswissenschaften auf und empfiehlt sich damit insbesondere für Studierende, die einen wirtschaftsnahen Beruf anstreben. Durch Zusatzveranstaltungen, in denen herausragende Vertreter der Praxis Einblicke in ihre Tätigkeit gewähren, und durch Praktika können vergleichsweise leicht Einblicke in die Berufspraxis gewonnen und nicht zuletzt Berufschancen erheblich verbessert werden.

2. Ablauf und Dauer des Schwerpunktstudiums

Das Schwerpunktstudium sollte nicht mehr als drei Semester in Anspruch nehmen. Das Programm der Teilsäule ist darauf angelegt, dass die Pflichtveranstaltungen in zwei Semester besucht und nachbereitet werden. Die Vorbereitung auf das Schwerpunktexamen lässt sich in einem weiteren Folgesemester abschließen.

3. Veranstaltungen

Im Jahresrhythmus finden jeweils zweistündige Vorlesungen zu den drei vorgestellten Sachgebieten als Pflichtveranstaltungen statt. Die ebenfalls im Jahresrhythmus angebotene Übung und meist jedes zweite Semester angebotene Seminare geben Gelegenheit zur Vertiefung und zur Examensvorbereitung sowie zum Erwerb des in § 5 Abs. 2 Nr. 1 SchwerpunktbereichsO vorausgesetzten Scheins.

Hinzu kommen Zusatzveranstaltungen, die teilweise regelmäßig angeboten werden. Das mittwochs vom Kreditrechtsinstitut veranstaltete Abendseminar zu aktuellen Fragen des Bank-, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrechts bietet während der Vorlesungszeit die Möglichkeit, in der Diskussion mit Vortragenden aus der Praxis die bereits erworbenen Kenntnisse zu überprüfen und weiter zu vertiefen.

4. Kombinationsmöglichkeiten

Die Teilsäule Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht lässt sich grundsätzlich mit allen Fächern der Gruppe 2 im Kombinationsmodell verknüpfen. Aufgrund einiger Synergien empfiehlt sich insbesondere auch die Kombination mit dem Teilschwerpunkt Europäisches und deutsches Wettbewerbs- und Kartellrecht oder dem Teilschwerpunkt Steuerrecht.

5. Promotion

Nach Auffassung der Professoren, welche die Schwerpunktbereiche Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht in Mainz vertreten, setzt die Zulassung zur Promotion in diesen Fächern grundsätzlich das entsprechende Schwerpunktstudium einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraus.