Konzern- und Umwandlungsrecht

Die Vorlesung Konzern- und Umwandlungsrecht behandelt in ihrem ersten Teil die Grundlagen des Rechts der verbundenen Unternehmen.

Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Konzernrechts und einigen rechtsvergleichenden Hinweisen wird zunächst der „allgemeine Teil“ des Konzernrechts (§§ 15 ff. AktG) erläutert.

Bei der Darstellung des im AktG kodifizierten Aktienkonzernrechts stehen das Rechtsinstitut des Vertragskonzerns unter Erläuterung der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten mittels Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie der so genannte faktische Konzern (§§ 311 ff. AktG) im Mittelpunkt. Ergänzend werden die Institute der Eingliederung und des aktienrechtlichen Squeeze-out erläutert.

Bei der Behandlung des jeweils nicht eigens kodifizierten Konzernrechts der weiteren Gesellschaftsformen steht die konzernrechtliche Behandlung der GmbH im Mittelpunkt

Der zweite Teil der Vorlesung widmet sich dem Umwandlungsrecht.

Nach einer Darstellung der Grundlagen werden die verschiedenen im UmwG geregelten Umwandlungsformen Verschmelzung, Spaltung und Rechtsformwechsel, dargestellt und erläutert.