Kapitalgesellschaftsrecht

Die Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht behandelt das im AktG und im GmbHG geregelte Aktien- und GmbH- Recht.

Sie beginnt mit einer Einführung in die Grundlagen des Kapitalgesellschaftsrechts. Dabei wird der Begriff der Kapitalgesellschaft erläutert, einige Rechtstatsachen und ökonomische Grundlagen herausgearbeitet sowie ein kurzer Blick auf die historische Entwicklung und die Rechtsquellen geworfen.

Im zweiten Abschnitt wird der Gründungsprozess der Kapitalgesellschaften dargestellt. Dabei geht es insbesondere um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aber auch um die Besonderheiten der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt). Einen weiteren Schwerpunkt bilden Sanktionen und Haftungsfragen im Gründungsstadium.

Der dritte Abschnitt behandelt die Organisationsverfassung von AG und GmbH, also Kompetenzen und Pflichten der Geschäftsleitungsorgane (Vorstand/ Geschäftsführer), der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats.

Im vierten Abschnitt wird die Rechtsstellung der Gesellschafter erläutert. Die Mitgliedschaft als Rechtsposition, die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft sowie Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft sind zentrale Themen

Im fünften Abschnitt geht es um die Finanzverfassung der Kapitalgesellschaften mit den auch praktisch überaus wichtigen Regeln für die Kapitalaufbringung, die Kapitalerhaltung und für die Kapitalbeschaffung (Kapitalmaßnahmen).

Abschließend wird die Beendigung der Gesellschaft durch Auflösung und Abwicklung im Überblick behandelt.